Die eigene Bank im Unternehmen

Die betriebliche Altersvorsorge zählte in der Berufswelt zu den wichtigsten Elementen für einen gesicherten Ruhestand, sie ist auch, richtig angewandt, ein betriebswirtschaftliches Steuerungsmittel. 

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Das für die betriebliche Altersversorgung bestimmte Geld, das sowohl bei Arbeitgeberfinanzierung als auch bei Arbeitnehmerfinanzierung steuer- und sozialversicherungsfrei ist, bleibt bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse (aber auch bei Direktzusagen) zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zins (regelmäßig zwischen 1,0 % p.a. und 2,0 % p.a.) langfristig und zinsgünstig im Unternehmen. 

Für die Mitarbeiter entfallen teure Provisionen und Verwaltungskosten, die häufig zu einer Reduktion von rund 30% der Sparbeträge führen. 

Der Arbeitgeber erhält von seinen Mitarbeitern ein zinsgünstiges, langfristiges und sicherheitenfreies Kapital bei vollständigem – vom Gesetzgeber bzw. dem PSVaG garantierten – Insolvenzschutz für die Mitarbeiter. 

Der Mitarbeiter erhält dadurch deutlich höhere Leistungen und bleibt an den Arbeitgeber gebunden. Das Unternehmen verfügt während der Laufzeit über deutlich höhere Liquidität bzw. Liquiditätsreserven und kann sich zunehmend von Banken unabhängig machen und Kapital für Wachstum oder auch Unternehmenskrisen aufbauen. Kosten und fällige Zahlungen an Arbeitnehmer sind, ähnlich einem Bankdarlehen, transparent und planbar.. 

Ganz einfach kann man sich das Modell aus Arbeitgebersicht wie ein Mitarbeiterdarlehen vorstellen, mit festen Zins und Rückzahlungszeitpunkt, absolut kalkulierbar und aus Mitarbeitersicht als Sparbuch, genauso transparent, kalkulierbar und letztendlich durch den PSV auch sicher. 

 Förster/Cisch/Karst schreiben in Ihrem Beck’schen Kommentar zum Betriebsrentengesetz: “Im Gegensatz zu anderen Formen des Sicherungssparen fließen (durchschnittlich. Anm. Verfasser) zwei Drittel der angesammelten Mittel nicht auf den Kapitalmarkt, sondern verbleiben den Unternehmen für eigene Anlageentscheidungen. Volkswirtschaftlich handelt es sich also um eine qualitativ hochwertige Sparform, die eine außerordentliche Stetigkeit aufweist und einen langfristigen Charakter hat. Sie trägt dazu bei, die Kapitalausstattung der Unternehmen und damit ihre Investitions- und Wachstumsmöglichkeiten zu verbessern und schafft so die Voraussetzung für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Im Vergleich zu einem Unternehmen ohne intern finanzierte betriebliche Altersversorgung verfügt ein Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung ceteris paribus über eine stärkere Kapitalbasis. Dem Verzicht auf Bildung von Eigenkapital aus dem der vollen Besteuerung unterliegenden Überschuss steht der unmittelbare Liquiditätsgewinn aus den Steuerstundungs- und Steuerminderungseffekten gegenüber sowie der Zinsvorteil, der sich – gleichen Investitionsbedarf vorausgesetzt – ergibt, ….”

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