PENSIONSZUSAGE


Eine Versorgungszusage des Unternehmens gehört zum Ausstattungsstandard nahezu aller GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften und leitenden Angestellten, unabhängig davon, ob sie am Unternehmen beteiligt sind oder nicht.

Für Geschäftsführer und Vorstände ist eine solche Versorgungszusage noch wichtiger als für andere in der Privatwirtschaft beschäftigte Personen, da diese in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig sind und zudem häufig über Einkünfte verfügen, die über die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich hinausgehen.

In der Praxis stellt sich jedoch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Anerkennung von Versorgungszusagen an den genannten Personenkreis als nach wie vor schwer durchschaubares Regelwerk dar.
Misslich ist vor allem, dass sich die steuerlichen Regeln in einem erheblichen Umfang stetig verändern. Dies erschwert die Orientierung für all diejenigen, für die die Gestaltung bzw. steuerliche Beurteilung von Versorgungszusagen für vorgenannte Personen nicht zum alltäglichen Geschäft gehört.

 

75 % der in Deutschland installierten Pensionszusagen sind fehlerhaft

  •  Fehlerhafte oder lückenhafte Vertragsgestaltung,
  •  falsche Bilanzierung,
  •  Bezug auf nicht mehr anwendbare Rechtsprechung,
  •  Unterfinanzierung,
  •  fehlende Insolvenzsicherheit.

 
Mit unseren Netzwerkpartnern werden alle Formen der Pensionszusage, von der Neueinrichtung bis zur Auslagerung, beratungs- und vertriebsfähig. Das Konzept ist so angelegt, dass die Rechtsberatung und Gutachtenerstellung von der vertriebsnahen Problemdarstellung getrennt wird.
 

  • Pensionszusage: Neueinrichtung

    Unser Versorgungskonzept zeigt Ihren Kunden auf, wie sie die unterschiedlichen Durchführungswege und Versorgungsträger optimal kombinieren und unter Nutzung erheblicher steuerlicher Entlastungen eine angemessene Gesamtversorgung aufbauen, die es Ihren Kunden ermöglicht, dass Sie auch im Alter ihren wohl verdienten Lebensstandard genießen können.
  • Pensionszusage: Reparatur

    Mit dem Gutachten wird die Pensionszusage auf „Herz und Nieren“ geprüft, mathematisch, rechtlich und steuerlich bilanziell. Über klare Handlungsempfehlungen schafft das Gutachten die Basis für eine grundlegende Restrukturierung der Versorgungskonzeption.
  • Pensionszusage: Abfindung

    Bei Verkauf eines Unternehmens stellt die ursprünglich als Steuersparmodell eingerichtete Versorgungszusage nicht selten eine erhebliche Belastung dar. Weder die potentiellen Erwerber noch die Nachfolger verspüren eine „große Lust“ die Gesellschaft mit den Pensionslasten zu übernehmen.
    Die Abfindung der Pensionszusage kann in diesem Fall eine attraktive Lösung darstellen. Die GmbH wird von der Pensionslast befreit und das Versorgungskapital wird in das Privatvermögen des Geschäftsführers transferiert. Unser Abfindungskonzept liefert  eine Komplettlösung bis hin zur notwendigen Vertragsgestaltung. Wir zeigen auf, welchen Teil der zugesagten Betriebsrente Sie steuerwirksam abfinden können, welche steuerlichen Effekte sich in der GmbH und in der Privatsphäre des Geschäftsführers ergeben und welche Maßnahmen  zur weiteren Gestaltung der Altersversorgung im Privatvermögen zur Verfügung stehen.
  • Pensionszusage: Auslagerung

    Bei der Auslagerung wird das Unternehmen von der unkalkulierbaren Pensionsverpflichtung befreit, die Bilanz der Gesellschaft entsprechend bereinigt und das Versorgungskapital auf den externen Versorgungsträger übertragen. Wir zeigen Ihnen wie Sie die zugesagte Betriebsrente ganz oder teilweise auslagern und welche steuerlichen Effekte sich für das Unternehmen dadurch ergeben. Im Rahmen einer Ausschreibung holen wir verschiedene Angebote externer Versorgungsträger ein und machen deren Angebote für Ihre Kunden transparent.